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Berufsausübung

Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit müssen Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten beachten.

Rechtsanwälte müssen ihren Beruf gewissenhaft ausüben und sind als unabhängige Berater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben gegenüber ihren Mandanten besondere Informationspflichten. Sie müssen Akten führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.

Als Rechtsanwalt sind Sie von Gesetzes wegen Mitglied in der Rechtsanwaltskammer. Mit Ihrer Mitgliedschaft ist gleichzeitig grundsätzlich die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte verbunden, welches bestimmte Versorgungsleistungen wie beispielsweise Altersrente oder Berufsunfähigkeitsrente gewährt.

Über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind Sie zwar rentenversichert, eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie jedoch privat abschließen. Sie können freiwillig in eine Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als Rechtsanwalt zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind.

Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat ihn am 08.10.2016 freigegeben.