Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
In der Gemeinde Neckarwestheim finden Sie 5 Kindertageseinrichtungen.
Diese sind auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.neckarwestheim.de/leben-wohnen/kinderbetreuung/kinderbetreuung-bis-6-jahre abrufbar.
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
- Seit dem 1. März 2020: SIe müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zur Gesamtleitung der Kindertageseinrichtungen auf. Die Kontaktdaten und eine Beschreibung unserer Qualitätsziele entnehmen Sie der Homepage.
Fristen
Keine Fristsetzung.
Unterlagen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
Die Gemeinde kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind abhängig von den Betreuungszeiten und können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Sonstiges
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Rechtsbehelf
-
Rechtsgrundlage
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Zuständigkeit
Gemeinde Neckarwestheim
Maktplatz 1
74382 Neckarwestheim
Vertiefende Informationen
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
Verwandte Lebenslagen
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Stand: 14.10.2022
